Historische Hintergründe zur Theologie

1. Diakoninnen in der Geschichte der Kirche

 

Wussten Sie, dass es Diakoninnen in der Geschichte der Kirche gegeben hat, ja dass sogar in der Bibel schon Hinweise auf ein solches Amt zu finden sind?
Auch wenn man nicht direkt behaupten kann, dass alle diese Quellen eindeutig zu interpretieren wären und aus ihnen allein die Notwendigkeit einer Zulassung von Frauen zum Diakonat heute abzuleiten wäre, so birgt die Geschichte der Kirche doch viele Überraschungen, die für die Kirche heute anregend, wegweisend sein können.

 

2. Biblische Hinweise auf weibliche Diakone

Die neutestamentlichen Anklänge für ein frühchristliches Diakonenamt für Frauen stehen im Kontext des Umgangs Jesu mit Frauen und der Stellung der Frau in der Gesellschaft der ersten Jahrhunderte. Zahlreiche Bibelstellen beweisen, dass Jesus einen unkomplizierten und selbstverständlichen Umgang mit Frauen pflegte (vgl. Lk 8,1-3; 10,38-42; 124,1-10 u.v.a.m.). Im Frühchristentum hatten die Frauen daher eine für ihre Zeit ungewöhnlich gute Stellung, so dass schon formuliert wurde, das Christentum sei anfangs eine Frauenreligion gewesen. Bei Paulus findet sich die grundlegende Formel: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid einer in Christus Jesus“ (Gal 3,28). Innerhalb dieses Klimas ist es einzuordnen, dass Paulus die Überbringerin seines Briefes an die Gemeinde in Rom anpreist mit den Worten: „Ich empfehle euch unsre Schwester Phoebe, Diakon (diakonos) der Gemeinde von Kenchreä...“ (Röm 16,1).
Im 1. Timotheusbrief stellt ein Schüler des Paulus in einem sogenannten „Tugendkatalog“ Kriterien zusammen, die mögliche Kandidaten für das Bischofs- und das Diakonenamt erfüllen müssen. Zunächst ist von „Diakonen“ die Rede, aber im Vers 11 heißt es unvermittelt: „Ebenso sollen die Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, sondern nüchtern und in allem zuverlässig“ (1 Tim 3,11).
Auch außerbiblische und sogar nichtchristliche Beispiele legen beredtes Zeugnis davon ab, dass es bereits zu neutestamentlicher Zeit (bis ca. 100 n.Chr.) Frauen gegeben hat, die diakonale Funktionen in den Gemeinden wahrnahmen.
Da die Unterscheidung von „amtlichen“ und „nicht-amtlichen“ Diensten in der Gemeinde zu dieser Zeit noch nicht vollzogen war, kann man für diese Zeit allgemein – also auch für die männlichen Diakone – nur sehr bedingt von „Ämtern“ sprechen. In der Theologie zeichnet sich jedoch ein Konsens in dem Sinne ab, dass Frauen ebenso wie Männer maßgebliche Funktionen im diakonalen Bereich der frühchristlichen Gemeinden ausübten.

 

3. Die Blütezeit des Diakoninnenamtes (ca. 3.-10. Jahrhundert)

Sehr viel konkreter wird die Geschichte des Diakoninnenamtes dann im Osten des römischen Reiches mit Beginn des 3. und im Verlauf des 4. Jahrhunderts: Verschiedene Gemeindeordnungen aus dem syrischen Raum empfehlen dem Bischof die Hilfe des Diakons und der Diakonin. Die Nachordnung der Presbyter (Priester) erkennt man an dem gebräuchlichen Bild: ...der Bischof...soll von euch wie Gott geehrt werden ... Der Diakon aber steht an der Stelle Christi ... die Diakonin aber soll nach dem Vorbild des Heiligen Geistes von euch geehrt werden. Die Presbyter sollen euch gleich den Aposteln sein ... (Didascalia apostolorum Kap. 9). Aus dieser Zeit ist auch ein sehr schönes Weihegebet erhalten (Apostolische Konstitutionen, Kap. 8, 20). Gesetze des römischen Reiches, die die Zahl der Kleriker (darunter auch der Diakoninnen) an großen Kirchen festlegen, und sogar zwei der großen ökumenischen (allgemeinen) Konzilien, die für die damalige Christenheit (und bis heute) verbindlich sprachen, erwähnen im 4./5. Jahrhndert Diakoninnen in ihren Beschlüssen und zählen sie ganz selbstverständlich zu den Klerikern, ja machen Vorschriften über Alter und Familienstand (vgl. v.a. das Konzil von Chalcedon 451 n.Chr.). Zusammen mit zahlreichen weiteren Einzelzeugnissen wie Briefen, Grabinschriften oder Biographien ist das weibliche Dikaonenamt um 500 in weiten Teilen des östlichen Teils des Römischen Reiches sicher bezeugt.
Ihre Aufgaben sind caritativer und katechetischer Art, sie betreffen die vielfältigen Bereiche einer „Seelsorge von Frauen an Frauen“. Besonders wichtig ist jedoch ihre liturgische Funktion: sie assistieren bei der Taufe von Frauen, d.h. die Diakoninnen helfen beim An- und Auskleiden der weiblichen Täuflinge und nehmen die zu dieser Zeit übliche Ganzkörpersalbung vor. Der eigentliche Taufakt, nämlich die Bezeichnung der Stirn mit dem Kreuz, bleibt jedoch dem männlichen Klerus vorbehalten.
Bedenkt man die gesellschaftliche Stellung der Frau in einer expandierenden frühchistlichen Kirche, so wird schnell klar, dass man in dieser Situation Frauen im kirchlichen Amt brauchte, um für die vielfältigen Aufgaben in Mission, Katechese und caritativen Diensten unter Frauen Zugang zu den heidnischen Frauengemächern zu haben und nicht gänzlich dem Ruf der Unschicklichkeit zu verfallen, wenn man männliche Kleriker zu ihnen schickte.
Im Westen des Römsichen Reiches war – wohl aufgrund der stärkeren Integration der Frau in die Gesellschaft – die Situation einfacher und daher haben sich dort Ansätze einer Imitation des östlichen Diakoninnenamtes nicht recht durchsetzen können. Einzelne Weiheformulare und auch Verbote durch regionale Synoden zeigen uns jedoch, dass es auch im Westen immer wieder Diakoninnen gegeben haben muss.
Ab dem 10.-12. Jahrhundert verschmilzt das Amt im Osten wie im Westen mit dem der Äbtissin. Warum?
Der Hauptgrund ist wohl, dass die Zahl der Erwachsenentaufen zurückging und damit die Hauptfunktion der Diakonin schwindet. Der Ort für eine „Seelsorge von Frauen an Frauen“ ist nur noch in Frauenklöstern gegeben.

 

4. Der Streitpunkt

 

Unumstritten ist in der theologischen Diskussion, dass es Diakoninnen in der Geschichte der Kirche gegeben hat. Der verbleibende Streitpunkt konzentriert sich auf die Frage, ob diese Diakoninnen mit einer sakramentalen (einer sog. „höheren“) Weihe geweiht wurden wie ihre männlichen Kollegen, oder ob sie doch eher dem Laienstand bzw. dem asketischen Jungfrauen- oder Witwenstand (vergleichbar mit Ordensfrauen) angehört haben oder gar eine ganz eigene Form von Amt innehatten?
Die Diskussionslage über die Quellen zeigt, dass in dieser Frage auch die Theologie mit ihren historischen Methoden an ihre Grenzen stößt: Diese Frage ist heute nicht objektiv und so eindeutig zu beantworten, dass sie alle Beteiligten endgültig zufriedenstellen würde. Dies liegt zum einen an der Ambivalenz der Quellen selbst, zum anderen auch daran, dass der Begriff des Sakraments zu dem Zeitpunkt als die Diakoninnenweihe praktiziert wurde, noch nicht definiert war.
Bedenkt man aber andererseits die Stellung der Frau in diesen Jahrhunderten in Gesellschaft und Kirche, zudem die Angst vor kultischer Verunreinigung heiliger Geräte bzw. des Altarraumes durch Frauen, so überrascht es doch sehr, dass Diakoninnen während des Gottesdienstes, im Altarraum und an einer besonders heiligen Stelle innerhalb des Gottesdienstverlaufes geweiht wurden, ja dass die Quellen sogar davon sprechen, dass die Diakoninnen sogar im regulären Gottesdienst ihren Platz im Altarraum hatten, während die „niederen“ Weihen (wie Subdiakonat, Lektorat usw.) außerhalb des Gottesdienstes und außerhalb des Altarraumes im Narthex erteilt wurden.
Auch wenn die Quellenlage nicht so eindeutig ist, wie die Forschung sich es wünschte, so ist doch insgesamt festzuhalten, dass die Kirche heute – wenn sie erkennt, dass zur Erfüllung ihres Auftrages, nämlich der Verkündigung der Frohbotschaft, heute Diakoninnen notwendig sind – die Autorität hätte, Frauen die Diakonenweihe zu erteilen, da die Diakoninnenweihe nie durch ein Konzil aus christologischen oder anderen fundamentalen dogmatischen Gründen verboten wurde.